Versicherungen im Todesfall: Was Hinterbliebene sofort regeln müssen

Nach einem Todesfall müssen wichtige Versicherungen zeitnah geklärt werden. Dieser Ratgeber zeigt, was zu tun ist damit Sie finanzielle Nachteile vermeiden.

Versicherungen, die sofortige Handlung verlangen

Nach einem Todesfall ist es notwendig, bestimmte Versicherungen ohne Verzögerung zu regeln. Bei Lebens- und Sterbegeldversicherungen gilt eine sehr kurze Frist. Der Versicherer verlangt die Sterbeurkunde, um die Leistung an die Hinterbliebenen auszuzahlen. Nur eine rechtzeitige Meldung verhindert den Verlust von Ansprüchen. Diese Leistungen sind oftmals entscheidend für die Finanzierung der Bestattungskosten.

Auch Unfall- und Krankenversicherungen erfordern zügiges Handeln. Die Unfallversicherung muss in der Regel binnen 48 Stunden benachrichtigt werden. Die Krankenversicherung endet mit dem Tod, der Versicherer benötigt ebenfalls sofort eine Mitteilung. Mitversicherte Angehörige müssen eine eigene Absicherung beantragen. Durch eine zeitnahe Abwicklung sichern Sie finanzielle Ansprüche und vermeiden unnötige Belastungen in einer ohnehin schweren Lebenssituation.

Verträge, die automatisch enden oder auf Erben übergehen

Viele Versicherungen enden automatisch, dennoch ist eine genaue Prüfung ratsam. Die private Haftpflichtversicherung erlischt mit dem Tod, bereits gezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet. Bei Familienverträgen geht der Schutz auf den überlebenden Partner über. Die genaue Regelung hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Sachversicherungen wie Hausrat oder Wohngebäude gehen auf die Erben über. Sie können den Vertrag fortführen oder kündigen, je nachdem, wie die Immobilie genutzt wird. Hausratversicherungen laufen im Regelfall noch einige Monate weiter. Wohngebäudeversicherungen können mit Frist beendet werden. Auch die Kfz-Versicherung bleibt bestehen, bis das Fahrzeug abgemeldet oder überschrieben ist. Wer diese Übergänge prüft und aktiv entscheidet, vermeidet doppelte Kosten und schafft Klarheit.

Staatliche Leistungen und Rentenansprüche, die beantragt werden müssen

Neben Versicherungen gibt es staatliche Leistungen, die für Hinterbliebene von größerer Bedeutung sind. Das Sterbevierteljahr ermöglicht die volle Weiterzahlung der Rente des Verstorbenen für drei Monate. Danach kann eine Witwen- oder Witwerrente beantragt werden. Kinder haben Anspruch auf Waisenrente, wenn sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und bestimmte Altersgrenzen einhalten.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung kann Leistungen erbringen. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zahlt sie ein Sterbegeld und gewährt in vielen Fällen eine Hinterbliebenenrente. Diese Ansprüche müssen aktiv beantragt werden, eine automatische Auszahlung erfolgt leider nicht. Wer rechtzeitig handelt, erhält wichtige finanzielle Unterstützung und sichert die Versorgung der Familie in einer belastenden Zeit.

Unterstützung in schweren Zeiten

Die Abwicklung von Versicherungen nach einem Todesfall ist oft kompliziert und belastend. Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie sich in dieser Situation Unterstützung wünschen. Ein einfühlsames Gespräch entlastet und gibt Ihnen die Sicherheit, dass nichts übersehen wird.

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